Nachfolgend erhalten Sie die Adresse für die Beantragung eines Waffenscheins in Rhein-Neckar-Kreis.

Zuständige Einrichtungen für die Waffenschein Beantragung Rhein-Neckar-Kreis

In Lüneburg erfolgt die Beantragung eines Waffenscheins bei dem Ordnungsamt Rhein-Neckar-Kreis.


Kreisjagdamt / Waffenbehörde
Kurfürsten-Anlage 38-40
69115 Heidelberg

E-Mail waffenamt@rhein-neckar-kreis.de

Wichtige Informationen zur Beantragung in Rhein-Neckar-Kreis

Den Waffenschein erhalten Sie für höchstens drei Jahre. Sie können ihn zweimal um höchstens je drei Jahre verlängern lassen.

Voraussetzungen für die Beantragung in Rhein-Neckar-Kreis

Für die Erteilung eines Waffenscheins gelten grundsätzlich dieselben Voraussetzungen wie für die Erteilung einer Waffenbesitzkarte. Außerdem müssen folgende Punkte erfüllt sein:

Gefährdung
Sie müssen wesentlich mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf Leib oder Leben gefährdet sein und
das Führen von Schusswaffen auch außerhalb Ihres befriedeten Besitztums muss geeignet sein, diese Gefährdung zu mindern.
Haftpflichtversicherung
Nachweis einer Haftpflichtversicherung in Höhe von einer Million Euro – pauschal für Personen- und Sachschäden

Kosten für die Beantragung in Rhein-Neckar-Kreis

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der kommunalen Gebührenregelung. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Behörde.

Öffnungszeiten der Beantragungsstelle in Rhein-Neckar-Kreis

Öffnungszeiten:
Mo, Di, Do, Fr 07:30 – 12:00 Uhr
Mi 07:30 – 17:00 Uhr
und Termine nach Vereinbarung.

Weitere Terminvereinbarungen möglich

Wichtige Dokumente für die Beantragung in Rhein-Neckar-Kreis

Antrag auf Erteilung eines kleinen Waffenscheines
Merkblatt – Sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition

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